Seit Sommer 2010 müssen die Hersteller innovativer Arzneimittel den gesetzlichen Krankenkassen einen erhöhten Rabatt auf ihre Produkte gewähren. Das soll so bleiben, hat das Bundesgesundheitsministerium nun beschlossen. Logische Gründe dafür nennt das Ministerium nicht.
Seit August 2010 müssen die Hersteller patentgeschützter Arzneimittel den gesetzlichen Krankenkassen 16 Prozent Rabatt auf ihre Produkte gewähren. Doch die gesamtwirtschaftliche Lage rechtfertigt diesen Abschlag längst nicht mehr.
Seit der Neuordnung des Arzneimittelmarktes müssen sich die Hersteller patentgeschützter Medikamente mit den Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung auf einen Preis einigen. Das bringt allerdings nur dann die erhofften Einsparungen, wenn die Verhandlungsergebnisse vertraulich behandelt werden.
Vor gut einem Jahr rechnete der Schätzerkreis für die Gesetzliche Krankenversicherung noch mit einem Defizit von 11 Milliarden Euro für dieses Jahr. Deshalb sah sich das Bundesministerium für Gesundheit im letzten Sommer gezwungen, die Preise für innovative Arzneimittel einzufrieren und den Herstellern einen um 10 Prozentpunkte höheren Zwangsrabatt von 16 Prozent abzuverlangen.
Seit dem 01. August 2010 zahlen Pharmaunternehmen für verschreibungspflichte Medikamente, die keiner Festbetragsgruppe zugeordnet werden können, einen erhöhten Herstellerabschlag von 16 Prozent. Gleichzeitig verhängte der Gesetzgeber ein Preismoratorium. Doch der Beitrag zur langfristig verlässlichen Finanzierung des Gesundheitssystems, den solch dirigistische Eingriffe leisten sollen, ist gering und kann zudem mehr schaden als nützen. Deshalb sollte die vom Gesetzgeber vorgesehene jährliche Überprüfung genutzt werden, um diese Eingriffe in den Arzneimittelmarkt aufzuheben und sich stattdessen auf dessen wettbewerbliche Weiterentwicklung zu konzentrieren.
Ab Januar regelt das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts die Preisgestaltung für Medikamente neu. So haben Pharmaunternehmen und Krankenkassen ab 2011 ein Jahr Zeit, den Preis eines innovativen Medikaments auszuhandeln. Gelingt ihnen das nicht, legt eine Schiedsstelle den Arzneimittelpreis fest. Preisvergleiche mit dem Ausland sind hierbei ausdrücklich erwünscht. Doch dieses Verfahren hat seine Tücken.
Für patentgeschützte Medikamente müssen Pharma-Unternehmen in Zukunft Preisrabatte mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aushandeln. Doch echten Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt bringt das nicht, so lange AOK, Barmer und Co. unter dem Dach des GKV-Spitzenverbands auftreten.
Angesichts des erwarteten Milliardenlochs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird erneut im Arzneimittelbereich nach Sparmöglichkeiten gesucht – gefunden wurden Preismoratorien und Zwangsrabatte. Die Heilungschancen für das kränkelnde System sind allerdings größer, wenn direkte Verhandlungen für mehr Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt sorgen.
Vielfältiges statistisches Material zu diesem Thema bietet der vfa unter dem Link www.vfa.de/de/wirtschaft-politik/strukturdaten/arzneimittelmarkt.
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